Betriebliche Versicherungen
HaftpflichtversicherungWenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, besteht das Risiko, z.B. aus Unachtsamkeit, andere Personen, fremde Sachen oder fremdes Vermögen zu schädigen.
In diesem Fall sind Sie zu Schadenersatz verpflichtet, der gerade bei Personenschäden sehr hoch sein kann und von Ihrer privaten Haftpflichtversicherung nicht übernommen wird, weil diese, wie der Name schon sagt, nur den privaten Bereich abdeckt. Jeder Beruf hat sein eigenes Risiko und muss daher genau beschrieben werden. Wer sich als EDV-Händler versichert und für seine Kunden einen Kinderhort unterhält, hat diesen nicht automatisch mitversichert! Zusätzlich sind einige Dinge von der Versicherung ausgeschlossen, die aber gegen Extraprämie wieder einbezogen werden können. Hierzu gehören z.B. das Halten von Hunden, nicht zulassungspflichtige Gabelstapler, umweltrelevante Anlagen wie Öltanks, Schäden an gemieteten Räumen oder Gebäuden oder Schäden an bearbeiteten Sachen.
Die Prämie wird nach der Gefahr und nach der Größe des Betriebes berechnet. Die Größe wird entweder an der Anzahl der Mitarbeiter oder an der Jahresbruttolohnsumme festgemacht. Für Risiken, die im laufenden Versicherungsjahr dazukommen, genießen Sie eine "Vorsorgeversicherung". Am Ende dieses Jahres bekommen Sie jedoch einen Fragebogen, in den Sie alle Änderungen eintragen müssen. Dann wird die Prämie neu berechnet. Einige Berufsgruppen, speziell beratende Freiberufler wie Steuerberater, Unternehmensberater, Werbeagenturen, können z.B. durch Fehlberatungen oder Unterlassen von Tätigkeiten das Vermögen Ihrer Mandanten schädigen. Das fällt nicht in den Deckungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung. Hierfür ist zusätzlich eine spezielle Vermögensschaden- haftpflichtversicherung notwendig, die meist sehr viel mehr Geld kostet. Oft reichen geringere Deckungssummen als bei der Betriebshaftpflichtpolice aus. Selbstbeteiligungen sind hier obligatorisch. Die meisten Berufe haben zusätzlich zu den normalen Bedingungen Sonderbedingungen, die das spezielle Risiko des Berufes berücksichtigen. Die wenigsten Versicherer bieten solche Policen an. Teilweise bekommt man sie mit der Möglichkeit eines Schadenfreiheitsrabattes, Existenzgründerrabatten oder Kleinpraxen- bzw. Nebenberufsrabatten!
Viele Freiberufler sagen mir, ihnen könne nichts passieren, da sie ihre AGB wasserfest gestaltet hätte. Grobe Fahrlässigkeit aber, kann man z.B. nicht vertraglich ausschließen. Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte ist diese Versicherung Pflicht. Haftpflichtversicherungen beinhalten auch die "Abwehr unberechtigter Ansprüche" und übernehmen damit eine kleine Rechtsschutz-Funktion. Im gleichen Zusammenhang müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Haftpflichtversicherung nur eintritt, wenn Ihnen wirklich ein Verschulden angerechnet werden kann, und sie leistet auch nur in der Höhe, in der man Sie haftbar machen kann, was in der Regel der Zeitwert ist. Versicherungsleistungen an Dritte, weil dort ein Schaden durch Ihre Mitwirkung entstanden ist, für den Sie nicht verantwortlich sind, der Ihnen aber unangenehm sein könnte, gibt es nicht (z.B. Sie setzen sich bei einem Kunden auf seine auf einem Stuhl liegende Brille, wobei diese zerbricht. Sicher muss Ihr Kunde damit rechnen, dass sich jemand auf den Stuhl setzt und die Brille an einem sichereren Ort ablegen)!
Sachversicherung
Ihre Geschäftsräume werden Sie mit Einrichtung und Ware ausstatten. In der Terminologie der Assekuranz wird das als "Inhalt" bezeichnet, den Sie gegen die Gefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion), Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm versichern können. Die Versicherung gilt nur an dem im Versicherungsschein beschriebenen Ort. Bewegen Sie Ihren "Inhalt" zumindest teilweise von A nach B, müssen Sie eine spezielle Transportpolice in Erwägung ziehen. Es ist auch ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Kfz-Versicherung für Schäden (z.B. Einbruch) am Betriebsinhalt im Kfz leistet. Im Schadenfall erhalten Sie den Betrag erstattet, den Sie benötigen, um Ihren Inhalt "neu" kaufen zu können. Dementsprechend müssen Sie die Höhe der Versicherungssumme am Neuwert festmachen. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass Sie zum Beispiel nur 70% des tatsächlich vorhandenen Neuwertes versichert hatten, bekommen Sie auch nur 70% der Schadensumme ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Schadensumme niedriger ist als die Versicherungssumme, also auch bei Kleinschäden.
Häufig haben Sie einen relativ hohen Wert an elektronischen Geräten im Bestand, bei den Ihnen der Deckungsumfang der Inhaltsversicherung nicht ausreicht, z.B. weil "Überspannung" dort nicht mitversichert ist. In diesem Fall können Sie für diese Geräte eine Elektronikversicherung abschließen, die Sie zusätzlich gegen fast alle anderen Gefahren versichert, Abnutzung, Vorsatz und Bestandteile von Wartungsverträgen einmal ausgeschlossen. Dafür empfiehlt sich meistens eine Elektronikpauschalversicherung, die Ihre gesamte Elektronik beinhaltet. Wer das nicht möchte, weil ihm dann mit der höheren Versicherungssumme die Prämie zu hoch wird, muss die entsprechende Geräte einzeln deklarieren. Um bei parallelem Bestehen einer Inhalts- und einer Elektronikpolice eine Doppelversicherung und damit eine doppelte Prämienzahlung zu vermeiden, können Sie Ihre Elektronik aus der Summe der Inhaltsversicherung rausrechnen und dort die Klausel "Sachen, für die eine Spezialversicherung besteht, sind nicht mitversichert" vereinbaren. Das ist von entscheidender Bedeutung, da Ihnen sonst eine eventuelle Entschädigung wegen eines Schadens am sonstigen Inhalt wegen Unterversicherung gekürzt wird! Speziell im Bereich "Elektronik" lohnt es sich, Selbstbehalte zu vereinbaren, wenn diese nicht schon obligatorisch vorgesehen sind. Betriebe mit relativ viel Elektronik und relativ wenig übrigem Inhalt können durchaus in Erwägung ziehen, ausschließlich die elektronischen Geräte zu versichern und das Risiko für die wenigen Möbel selber zu tragen.
Wer seinen Inhalt in ein eigenes Gebäude stellt, kann und sollte auch dies gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm versichern. Die Summe wird meistens per Erhebungsbogen des Versicherers festgemacht, selten auch durch einen von der Gesellschaft beauftragten Gutachter. In diesen Fällen kann Ihnen keine Unterversicherung im Schadenfall angerechnet werden. Nicht zuletzt auch deswegen sollten Sie darauf verzichten, die Versicherungssumme selber zu bestimmen. Auch hier können Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Gebäudebestandteile wie Fliesen oder Einbauschränke werden mit berücksichtigt und fallen im Schadenfall unter die Gebäudeversicherung. Daher müssen Sie daran denken, auch bauliche Veränderungen in diesem Bereich nachzumelden!
Haben Sie Ihre Räumlichkeiten gemietet und bauen Gebäudebestandteile (Gebäudebestandteil ist alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, also auch verklebter Teppichboden) auf eigene Rechnung und Gefahr ein, besteht neben der Möglichkeit des Einschlusses in die Gebäudeversicherung Ihres Vermieters die Möglichkeit, den entsprechenden Wert in Ihrer Inhaltsversicherung zu berücksichtigen und die Klausel "Gebäudebestandteile im Wert von ...." sind mitversichert. Das kostet ein wenig mehr, obliegt aber mehr Ihrem Einflussbereich. Die Gefahr Einbruchdiebstahl fällt in der Gebäudeversicherung zwar weg, jedoch lassen sich hier "Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch" mitversichern, sofern Sie nicht ausreichend in der "Pauschaldeklaration" der Inhaltsversicherung berücksichtigt worden sind.
Was das Risiko des "Glasbruchs" angeht, muss die Frage geklärt werden, ob ein eventuell eintretender Schaden nicht sinnvoller aus der eigenen Kasse bezahlt werden kann und die Versicherungsprämie dafür besser zu sparen ist. Brennen Ihre Geschäftsräume, wird es Ihnen nur in sehr seltenen Fällen gelingen, wie gewohnt weiterzuarbeiten und keine Einbußen hinzunehmen. Für diesen Fall, und auch für die übrigen Gefahren der Inhaltsversicherung oder auch der Elektronikversicherung, können Sie eine "Betriebsunterbrechungsversicherung" (bei Elektronik Maschinenausfallversicherung") vereinbaren. Diese ersetzt Ihnen für die Zeit der Betriebsunterbrechung, längstens aber für ein Jahr, "Umsatz minus Wareneinsatz" wenn Sie nicht wie gewohnt weitermachen können.
Die einfachste Art, die Versicherungssumme festzulegen und eine Unterversicherung zu vermeiden ist die "kleine Betriebsunterbrechungsversicherung", bei der die Summe der der Inhaltsversicherung entspricht. Bei kleineren Betrieben mit geringem Inhalts-Wert und höherem Umsatz sollte die Versicherungssumme nach einem Schema des Versicherers (im Groben Umsatz minus Wareneinsatz) bestimmt werden, um angemessen geschützt zu sein und um Unterversicherung zu vermeiden.


