Altersversorgung
Auch in diesem Bereich hat der Selbständige die Möglichkeit, die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu verlassen oder mit der Zahlung von Mindestbeiträgen eventuelle Anwartschaften zu sichern oder Wartezeiten zu erfüllen. Dieser Schritt sollte am Besten nach Rücksprache mit einem Rentenberater entschieden werden. Als Faustregel gilt jedoch, dass es sich für jüngere Selbständige selten lohnt, dort versichert zu bleiben, da bereits vor 1984 fünf Jahre Beiträge entrichtet worden sein mussten, um noch eine Chance auf eine Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente zu erhalten! Da der Selbständige keinen Arbeitgeberzuschuss erhält, ist die Rendite der GRV für ihn in der Regel gering. Für manchen bedeutet die gesetzliche Versorgung ein Stück Sicherheit. In jedem Fall aber darf die GRV nicht das einzige Standbein der Altersversorgung des Selbständigen sein. Dafür ist die Höhe der Leistungen wahrscheinlich zu niedrig und in jedem Fall zu unsicher!Die Bausteine der privaten Versorgung Berufsunfähigkeitsversorgung. Wie in der GRV auch (oder ergänzend dazu) gilt es in der privaten Lebensversicherung (LV) drei Lebensrisiken zu überprüfen und gegebenenfalls zu versichern.
Risiko Nummer 1 besteht darin, aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr in seinem Beruf oder gar nicht mehr arbeiten zu können. Das bedeutet Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Stellt der Arzt diese fest, stellt die Krankentagegeldversicherung ihre Zahlungen ein! Fälschlicherweise denkt man bei der Ursache von Berufsunfähigkeit häufig an Unfälle. Diese machen jedoch nicht einmal 10% aller Berufsunfähigkeiten aus.
Das weitaus größere Risiko sind Krankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Geistes- und Nervenleiden, Erkrankungen des Bewegungsapparates oder Allergien. Daher ersetzt die aus diesen Gründen viel preiswertere, Unfallversicherung in keinem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherung! Auch nicht bei Büroberufen! Auf die Unfallversicherung kann zurückgegriffen werden, wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Berufsunfähigkeitsschutz mehr zu bekommen ist. In diesem Fall sollte jedoch nicht das erstbeste „Paket“ einer Versicherungsgesellschaft genommen werden, das günstig erscheint. Hier muss auf der einen Seite die Invaliditätssumme oder -rente ausreichend hoch bemessen sein, während auf der anderen Seite Leistungen wie Unfallkrankenhaustagegeld oder Todesfallsumme auf ihre Notwendigkeit überprüft werden müssen. Stellen Sie sich hier unbedingt die Frage, ob Ihre Familie im Falle eines Unfalltodes von Ihnen eine zusätzliche Summe benötigt oder ob sonst eventuell sinnvoller der Todesfallschutz in der Lebensversicherung aufgestockt werden kann, der unabhängig von der Todesursache fällig wird. Gleiches gilt für das Unfallkrankenhaustagegeld. Unfallversicherungen bekommt man immer häufiger mit verbesserten Bedingungen, die den genau definierten Unfallbegriff etwas erweitern. Noch weniger ausreichend für die Deckung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft! Oft treffe ich auf Unternehmer, die der Meinung sind, mit dem Aktenkoffer im Auto seien sie allzeit beruflich unterwegs und wunderbar preiswert versichert. Wie schon bei der Unfallversicherung trifft hier zu, dass lediglich Unfälle versichert sind, und in diesem speziellen Fall sogar nur Arbeits- und Arbeitswegunfälle (allerdings auch Berufskrankheiten). Die Rechtsprechung zeigt, dass der Aktenkoffer im Kofferraum noch lange nicht jedem geholfen hat.
Der Ursprung der Berufsgenossenschaften rührt daher, dass das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von abhängig Beschäftigten aus dem Haftungsbereich des Unternehmers eliminiert werden sollten. Später wurden dann auch Wegeunfälle einbezogen. Daher sind auch Ansprüche aus diesem Bereich aus der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Immer mehr werden auch die sogenannten „Dread-Disease-Versicherungen“ als Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten, die nicht nur im Todesfall, sondern auch bei bestimmten schweren Erkrankungen leisten. Leider trifft auch das nicht zu, da wie gesagt, nur bestimmte schwere Erkrankungen versichert sind. Eventuell kann es eine Alternative darstellen, sich ausschließlich gegen Erwerbsunfähigkeit zu versichern... Fazit: Gutes muss teuer sein.
Zahlen Sie gerne noch etwas mehr für bessere Versicherungsbedingungen (z.B. Begriff der Berufsunfähigkeit, Stundung von Beiträgen im Streitfall, Mitversicherung von Dynamikerhöhungen in der Hauptversicherung / Altersrentenversicherung), da die Berufsunfähigkeitsversicherung die Sparte mit den meisten Streitfällen im Leistungsfall ist! Denn während Tod oder Krankheit eindeutig sind, ist Berufsunfähigkeit höchst individuell! Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Bestandteil der „gemischten“ Lebensversicherung zahlt bei Berufsunfähigkeit nicht nur die versicherte Rente sondern auch die Beiträge zur Hauptversicherung, so dass Sie bei Eintritt ins Rentenalter auch die angestrebte Altersversorgung erreichen, was von großer Bedeutung ist, da zu diesem Zeitpunkt die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente eingestellt wird. Hier liegt oft die Gefahr bei „Insellösungen“, dass während des Bezuges der Berufsunfähigkeitsrente nicht daran gedacht wird, die Altersversorgung weiter anzusparen oder dafür einfach nicht genügend Geld vorhanden ist. Ebenfalls wird häufig der Fehler gemacht, aus finanziellen Gründen die Berufsunfähigkeit nur für einen kurzen Zeitraum, z.B. 10 Jahre zu versichern. Tritt während dieser Zeit Berufsunfähigkeit ein, so endet die Rentenzahlung spätestens mit Ablauf dieser 10 Jahre (es sei denn, es ist anderes vereinbart) und Sie stehen wieder ohne Geld da!
Hinterbliebenenversorgung
Risiko Nummer 2 besteht darin, dass Sie noch während Ihres Arbeitslebens sterben und in Ihrer Familie niemand da ist oder die Möglichkeit hat, an Ihrer Stelle das Geld zu verdienen. In diesem Fall benötigen Sie in Ihrer Lebensversicherung einen angemessenen Todesfallschutz. Auch hier gilt: Ein Todesfallschutz nur bei Unfällen ist kein ausreichender Schutz. Unfalltodzusatzversicherungen sind zwar umsonst, aber nicht kostenlos. Sie können den Todesfallschutz entweder in einer Summe oder als Hinterbliebenenrente absichern. Sogar Waisenrenten, die nur gezahlt werden, bis Ihre Kinder ein vorher festgelegtes Alter erreicht haben, sind machbar und sparen eventuell Beitrag. Möglich ist auch eine im Laufe der Zeit sinkende Versorgung, wenn auch der Bedarf im Laufe der Zeit sinken sollte (z.B. bei Bezahlung des Eigenheimes, Selbständigwerden der Kinder).
Altersversorgung
Risiko Nummer 3 ist das, woran alle sicher zuerst denken. Man wird so alt, dass man nicht mehr arbeiten will oder kann, lebt aber noch und braucht Einkommen aus anderen Quellen für sich und gegebenenfalls seine Familie. Das ist die Altersrente eventuell mit Witwenrente oder das Alterskapital. Während in der GRV die Arbeitenden das Geld direkt an die Rentner weiterreichen (worin auch das Problem besteht, da im Verhältnis zur Anzahl der Rentner immer weniger Leute berufstätig sind), besteht auf dem privaten Weg nur die Möglichkeit, es anzusparen. Hier setzen oft die Kritiker von Lebensversicherungen an und werfen ein, mit anderen Sparformen mehr Rendite erwirtschaften zu können. Diese Fähigkeit will ich niemandem Absprechen, möchte aber in jedem Fall auf die erhöhte Sicherheit und die steuerlichen Vorzüge hinweisen. Grundsätzlich empfehle ich jedem, die Basisversorgung in einer Lebensversicherung so zu gestalten, dass alle drei Risiken angemessen berücksichtigt sind (Singles brauchen z.B. normalerweise keinen Todesfallschutz). Darüber hinaus kann jeder wie es seiner Mentalität entspricht, Geld auf verschiedene Weise anlegen (z.B. Aktien oder Investmentfonds).
Auswahl des Versicherers
Ihren Versicherer sollten Sie auswählen anhand:
- der Qualität der Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (siehe Beispiele oben)
- der Überschussprognose im Zusammenhang mit deren Glaubwürdigkeit durch Bilanz (Kostensituation, erwirtschaftete Rendite) und Vergangenheitswerte.
